Grundstückskauf

Beachten Sie beim Kauf eines Grundstückes neben der Lage und Größe des Grundstücks auch die rechtlichen Rahmenbedingungen:

Ist die gewünschte Nutzungsmöglichkeit / Bebauung des Grundstücks möglich?  ja / nein

Die Art der Nutzung / Bebauung wird im Flächenwidmungsplan / Bebauungsplan geregelt. Auskünfte darüber erhalten Sie beim zuständigen Gemeindeamt.

Handelt es sich bei dem Grundstück um ein Grenzkatastergrundstück? ja / nein

Handelt es sich um ein Grundstück, welches nicht im Grenzkataster ist, oder wenn Sie nicht sicher sind, so wenden Sie sich an einen Ingenieurkonsulenten für Vermessung & Geoinformation. Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

Achtung: Nur bei einem Grenzkatastergrundstück erwerben Sie ein Grundstück mit rechtlich gesicherten Grundstücksgrenzen.

Ist das Grundstück belastet? ja / nein

Informationen darüber erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchsgericht, bei einem Ingenieurkonsulenten für Vermessung & Geoinformation, einem Notar oder Rechtsanwalt.

Besichtigen Sie das Grundstück zu unterschiedlichen Tageszeiten und an unterschiedlichen Tagen (Wochentags / Wochenende). Beachten Sie bei Besichtigungen in den Sommermonaten, dass die Sonne im Winter tiefer steht und somit die Sonneneinstrahlung durch Bergketten, Bebauung und Bewuchs beeinträchtigt werden kann.

Der Weg ins Grundbuch.

Eigentümer eines Grundstücks ist nur jener, der auch im Grundbuch als solcher eingetragen ist.

Um Eigentümer eines neuen Grundstücks oder eines Grundstücksteiles im Zuge einer Grenzänderung zu werden, benötigen Sie:

  • eine Vermessungsurkunde, die von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessung & Geoinformation verfasst wurde,
  • eine Bescheinigung über diese Urkunde vom zuständigen Vermessungsamtes,
  • bei der Schaffung und Abänderung von Bauplätzen, einen Bescheid der zuständigen Baubehörde,
  • wenn Wald betroffen ist, einen Bescheid der Forstbehörde und eventuell einen Beschied der Grundverkehrskommision,
  • wenn landwirtschaftlicher Nutzgrund betroffen ist,
  • einen Bescheid der Grundverkehrskommision,
    einen Vertrag, der von einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet wurde.

Das Grundbuchsgesuch wird in der Regel vom Vertragserrichter gestellt.

Ich will mein Grundstück bebauen.

Aus vermessungstechnischer Sicht ist beim Hausbau darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden. Da die in der Natur ersichtlichen Einfriedungen und Zäune nicht zwangsläufig den tatsächlichen Grundstücksgrenzen entsprechen müssen ist eine Vermessung der Grundstücksgrenze vor Baubeginn ratsam. Beachten sie auch, dass nur bei Grenzkatastergrundstücken Rechtssicherheit auf die Grundstücksgrenze besteht.

Idealer Weise werden die Achsen des Neubaus, in Absprache mit der bauausführenden Firma, auf Schnurgerüsten abgesteckt, wodurch ein exakter Bau möglich ist und somit ein exakter Grenzabstand eingehalten werden kann