Der Kataster:Im Kataster werden sämtliche Grundstücke in ganz Österreich geführt und in der Katastralmappe grafisch dargestellt. Eintragungen im Kataster erfolgen auf Grund von öffentlichen Urkunden, die von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessung & Geoinformation erstellt werden. | |  Abbild der Urmappe | | | Der Grundsteuerkataster: In den Jahren 1817 bis 1861 wurden alle Grundstücke der damaligen Monarchie vermessen und grafisch in der Katastralmappe dokumentiert. Zweck dieser Vermessung war die gerechte Besteuerung von Grund und Boden, jedoch nicht der verbindliche Nachweis der Grundstücksgrenzen. Auch nachfolgende Vermessungen bieten im Allgemeinen keinen verbindlichen Grenznachweis. Für Grundstücke des Grundsteuerkatasters dient die Katastralmappe lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Grundstücke. | | Der Grenzkataster: Seit dem Vermessungsgesetz von 1968 ist es möglich Grundstücke in den Grenzkataster einzutragen. Man erkennt solche Grundstücke in der Katastralmappe durch eine dreifach unterstrichene Grundstücksnummer. Nur für Grundstücke im Grenzkataster sind die Grenzen verbindlich festgelegt und dadurch erhalten die Eigentümer absoluten Rechtsschutz. Auch eine Ersitzung von Grundsücksteilen ist dann nicht mehr möglich. siehe auch ? Umwandlung in den Grenzkataster |
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