Ich will mein Grundstück bebauen:

Aus vermessungstechnischer Sicht ist beim Hausbau darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden. Da die in der Natur ersichtlichen Einfriedungen und Zäune nicht zwangsläufig den tatsächlichen Grundstücksgrenzen entsprechen müssen ist eine Vermessung der Grundstücksgrenze vor Baubeginn ratsam. Beachten sie auch, dass nur bei Grenzkatastergrundstücken Rechtssicherheit auf die Grundstücksgrenze besteht.

Idealer Weise werden die Achsen des Neubaus, in Absprache mit der bauausführenden Firma, auf Schnurgerüsten abgesteckt, wodurch ein exakter Bau möglich ist und somit ein exakter Grenzabstand eingehalten werden kann.