Die Haftung der Frischling & Partner ZT KG ist, für die von dieser erbrachten Leistungen, sowohl im Einzelfall als auch insgesamt mit einem Betrag von EUR 1.100.000,– beschränkt. Eine Erhöhung der Haftungssumme ist bei Übernahme der Kosten durch den Kunden möglich und muss gesondert vereinbart werden.